Was ist ein Pflegegrad?
Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen. Bewertet wird nicht mehr vor allem die Dauer der Pflege in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das sogenannte NBA (Neues Begutachtungsassessment) berücksichtigt damit auch kognitive Einschränkungen, Demenz und psychische Belastungen deutlich stärker als das frühere System.
Entscheidend ist: Was kann die pflegebedürftige Person noch selbstständig? Wo ist personelle Unterstützung erforderlich? Je höher der Pflegegrad, desto größer sind in der Regel die Leistungsansprüche. Der Pflegegrad ist keine Diagnose, sondern eine sozialrechtliche Einstufung des Unterstützungsbedarfs im Alltag.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, bei denen ein Pflegebedarf vermutet wird. Der Antrag kann gestellt werden durch:
- die pflegebedürftige Person selbst
- Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigte
- den behandelnden Arzt oder andere Personen des Vertrauens
Wichtig: Es besteht kein Mindestalter. Auch junge Menschen mit schwerer Behinderung, neurologischen Erkrankungen oder Unfallfolgen können einen Pflegegrad erhalten, wenn der Alltag ohne fremde Hilfe nicht mehr sicher bewältigt werden kann.
Zuständige Stelle und Antragsweg
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei gesetzlich Versicherten ist dies in der Regel die Pflegekasse der Krankenkasse (z. B. AOK, TK, Barmer). Bei privat Versicherten wenden Sie sich an den privaten Pflegeversicherer; die Begutachtung erfolgt häufig über MEDICPROOF statt über den MD.
Der Antrag kann formlos erfolgen: telefonisch, schriftlich oder über das Online-Portal der Kasse. Entscheidend ist das Datum des Antragseingangs. Leistungen werden grundsätzlich erst ab diesem Tag gewährt, nicht rückwirkend ab Krankheitsbeginn.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Punkte (NBA) | Pflegegeld (monatlich) |
|---|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 | Kein Pflegegeld |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 | 347 € |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 | 599 € |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 | 800 € |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 | 990 € |
Stand: 2026. Pflegegeld gilt bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Zusätzlich bestehen ambulante Pflegesachleistungen in höherer Höhe.
Antrag auf Kostenübernahme (PDF)
Formular für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI, Produktgruppe 54. Kostenlos herunterladen und bei der Pflegekasse einreichen.
Die sechs Begutachtungsmodule im Detail
Der Medizinische Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF bewertet sechs Module. Diese werden unterschiedlich gewichtet und ergeben den Gesamtscore für den Pflegegrad. Zwischen Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert berücksichtigt (zusammen 15 % Gewichtung).
Modul 1: Mobilität (10 %)
Bewertet werden Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen. Auch wenn die Person noch gehen kann, zählen bereits erhebliche Unsicherheit, Sturzangst oder der regelmäßige Hilfebedarf beim Aufstehen.
- Kann die Person allein aus dem Bett aufstehen?
- Besteht Sturzgefahr beim Gehen in der Wohnung?
- Ist ein Rollator, Gehstock oder Rollstuhl im Alltag nötig?
Modul 2 und 3: Kognition und Verhalten (zusammen 15 %)
Diese Module sind besonders relevant bei Demenz, Parkinson, Schlaganfallfolgen oder psychischen Erkrankungen. Bewertet werden Orientierung, Kommunikation, Erkennen von Gefahren, nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressivität oder Wanderverhalten.
Typische Alltagssituationen, die hier Punkte bringen können: Vergessen von Mahlzeiten, unsicheres Handeln am Herd, Orientierungslosigkeit, wiederholtes Nachfragen, nächtliches Umherlaufen oder das Nicht-Erkennen von Angehörigen.
Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
Das wichtigste Modul. Hier werden Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang und Kontinenzversorgung bewertet. Bereits teilweise Hilfe beim Waschen, Schneiden der Nahrung oder Toilettengang führt zu spürbaren Punktwerten.
Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %)
Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Messung von Blutdruck oder Blutzucker, Arztbesuche und Therapiemaßnahmen. Wer Medikamente nur mit täglicher Erinnerung oder Hilfe einnimmt, ist hier nicht mehr als vollständig selbstständig einzustufen.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 %)
Tagesstruktur, soziale Kontakte, Hobbys, Telefonate führen, Termine wahrnehmen. Soziale Isolation, fehlende Tagesstruktur oder Unfähigkeit, den Alltag zu planen, werden hier erfasst.
Schritt für Schritt zum Pflegegrad
Antrag sofort stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder senden Sie das Formular per Post. Notieren Sie Datum und Ansprechpartner. Leistungen beginnen grundsätzlich ab Antragseingang.
Unterlagen sammeln
Arztberichte, Krankenhausbriefe, Medikationsplan, Pflegedienstberichte, ggf. Demenz-Diagnose. Legen Sie alles für den Gutachter bereit.
Pflegetagebuch führen
Mindestens zwei Wochen dokumentieren: Uhrzeit, Tätigkeit, Dauer, Grund der Hilfe. Beispiel: „07:30 Hilfe beim Duschen, 15 Min., Sturzgefahr im Bad.“
Begutachtungstermin
Termin in der häuslichen Umgebung. Angehörige anwesend. Typischen Alltag schildern, nicht den besten Tag der Woche.
Bescheid prüfen
Frist: 25 Werktage. Prüfen Sie Pflegegrad, Beginn, Dauer und Hinweise auf Widerspruchsfrist. Bei Verzug ggf. Verzögerungsgebühr von 70 € pro Woche.
Leistungen aktivieren
Pflegehilfsmittel (42 €), Entlastungsbetrag (131 €), ggf. Pflegegeld beantragen. Alle Leistungen müssen separat genutzt oder beantragt werden.
Leistungsübersicht nach Pflegegrad (2026)
Der Pflegegrad ist Voraussetzung für zahlreiche Leistungen bei häuslicher Pflege. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten monatlichen und jährlichen Ansprüche.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | Entfällt | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | Entfällt | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Tagespflege (monatlich) | 721 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbudget (jährlich, ab PG 2) | Entfällt | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Quelle: Leistungsübersicht Pflegeversicherung 2026. Pflegegeld und Sachleistungen können anteilig kombiniert werden (§ 38 SGB XI).
Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren
Sie müssen sich nicht ausschließlich für Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen entscheiden. Bei teilweiser Inanspruchnahme eines Pflegedienstes erhalten Sie einen anteiligen Pflegegeld-Zuschlag. Beispiel Pflegegrad 3: Wird die Hälfte der Sachleistungen genutzt, erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes (299,50 €) zusätzlich zur Sachleistung.
Diese Kombination ist sinnvoll, wenn Angehörige die Grundversorgung übernehmen, der Pflegedienst aber regelmäßig für Körperpflege oder Grundpflege einspringt.
MDK-Termin optimal vorbereiten
Die Begutachtung ist oft die entscheidende Stelle. Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden ausmachen.
Pflegetagebuch mitführen
Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen. Notieren Sie auch nächtliche Hilfe und wiederkehrende Situationen.
Angehörige einbeziehen
Sachlich ergänzen, wenn die pflegebedürftige Person den Zustand beschönigt. Respektvoll, aber klar.
Medizinische Unterlagen bereitlegen
Entlassungsbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan, Therapieberichte sichtbar auslegen.
Hilfsmittel sichtbar lassen
Rollator, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung, Pflegebett. Sie zeigen den realen Bedarf.
Schlechtesten Tag beschreiben
„An 4 von 7 Tagen braucht sie Hilfe beim Aufstehen“ ist aussagekräftiger als „manchmal klappt es alleine“.
Nichts vorbereiten oder inszenieren
Kein extra Friseurbesuch, kein Aufräumen zugunsten eines „guten Eindrucks“. Der Gutachter soll den Alltag sehen.
Beratungseinsätze nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgesehen (halbjährlich bzw. vierteljährlich ab Pflegegrad 3). Diese sind Pflicht und dienen der Qualitätssicherung. Bei Nichtteilnahme kann die Pflegekasse Leistungskürzungen prüfen. Termine ernst nehmen und rechtzeitig wahrnehmen.
Pflegeunterstützungsgeld und Erwerbstätigkeit
Pflegende Angehörige, die neben der Pflege erwerbstätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab 2, häusliche Pflege und eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erleichtern.
Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über aktuelle Beträge und Antragsfristen. Das Pflegeunterstützungsgeld ist unabhängig vom Pflegegeld und wird an die pflegende Person gezahlt, nicht an die pflegebedürftige Person.
Gesetzlich vs. privat versichert
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten ist häufig MEDICPROOF zuständig. Das NBA-Verfahren ist identisch, die Ansprechpartner unterscheiden sich. Privatversicherte wenden sich für den Antrag an ihren privaten Pflegeversicherer, nicht an die Krankenkasse.
Die Leistungshöhen sind gesetzlich für alle Pflegekassen gleich. Unterschiede können bei Zusatzleistungen privater Versicherer entstehen.
Höherstufung und Wiederholungsbegutachtung
Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Das Verfahren entspricht dem Erstantrag. Umgekehrt kann die Pflegekasse in seltenen Fällen auch eine Herabstufung prüfen, wenn sich der Zustand dauerhaft verbessert hat.
Regelmäßige Wiederholungsbegutachtungen sind gesetzlich vorgesehen, insbesondere bei länger andauernden Pflegegraden. Bereiten Sie sich wie beim Erstgutachten vor.
Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung
Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig festgesetzt, legen Sie Widerspruch ein. Frist: ein Monat ab Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss nicht ausführlich begründet sein; eine kurze Formulierung genügt zunächst.
Empfohlene Vorgehensweise
- Pflegegutachten anfordern (falls nicht beiliegend)
- Jedes Modul einzeln mit Pflegetagebuch und Arztberichten vergleichen
- Widerspruch fristgerecht einlegen, Begründung nachreichen
- Bei Bedarf Pflegestützpunkt oder SoVD/VdK hinzuziehen
Statistisch sind ein erheblicher Teil der Widersprüche erfolgreich, insbesondere wenn das Pflegetagebuch den Gutachterbefund widerlegt oder präzisiert.
Nach dem Bescheid
Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie sofort Ihre monatliche Pflegebox beantragen. Die Pauschale von 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist nicht ansparbar.



